Wir freuen uns, Sie bald in unserem Hause begrüßen zu dürfen. Um Ihnen die Anreise zu erleichtern und Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie einige Informationen und Tipps zusammengestellt.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie in unseren Akut- oder Reha-Bereich eingewiesen werden können.

Wir geben Ihnen Tipps, was Sie bei Ablehnung der Reha durch den Kostenträger tun können und erläutern das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Auswahl der Klinik.

Um Sie bei den Vorbereitungen Ihres Aufenthaltes in der m&i-Fachklinik Herzogenaurach zu unterstützen, haben wir außerdem Anreiseinformationen sowie eine Checkliste der Dinge zusammengestellt, die Sie auf jeden Fall zu Ihrem Aufenthalt bei uns mitbringen sollten.

Einweisungswege

Wie können Sie als Patient in die Akutstationen der m&i-Fachklinik Herzogenaurach eingewiesen werden:

Die Einweisung erfolgt entweder durch Ihr Krankenhaus, den zuständigen Arzt, den Sozialdienst oder nach dem üblichen Verfahren mit einer „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ z. B. Ihres Facharztes (roter Schein) nach § 39 SGB V.  Die Übernahme zur akutstationären Frührehabilitation erfolgt durch Direktverlegung über die OPS 8-559 in unsere Klinik. Die Verlegung findet i. d. R. durch einen Krankentransport statt. Eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ist hier bei einer Aufnahme nicht erforderlich! Als gemischte Krankenanstalt (Rehabilitations- und Akutklinik) achten wir bei der Einweisung von Privatpatienten darauf, dass eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt.

 

Aufnahmefragebogen

Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Fragebogen vor Ihrer Anreise per e-Mail, Fax oder Post an:
Fragebogen zur Aufnahme

Klinikwunsch-/wahlrecht

Bei einer Reha haben Sie als Patient grundsätzlich das Recht, den Anbieter der Behandlung frei zu wählen.

Das Wunsch- und Wahlrecht, mit dem Sie Ihren Vorschlag für Ihre "Wunschklinik" aktiv ausüben können, wird Ihnen nach SGB IX § 9 eingeräumt. Ihr Rehabilitationsträger muss Ihren berechtigten Wünschen entsprechen.

In der Regel informiert Sie Ihr behandelnder Arzt oder der Sozialdienst eines Krankenhauses über die Möglichkeiten einer Anschlussbehandlung oder einer medizinischen Rehabilitation. Sie selbst können bei der Auswahl der richtigen und besten Fachklinik aber auch recherchieren. Das Internet und die Homepages der Kliniken bieten meist einen aussagekräftigen Überblick über Leistungs- und Qualitätsangebot.


Kriterien der Klinikwahl

Gute Kliniken veröffentlichen auf freiwilliger Basis einen Qualitätsbericht, der einen transparenten Einblick in die Klinik bietet. Nicht zuletzt entscheidend für Ihren Rehabilitationserfolg sind Lage, Service und Ausstattung der Klinik, die Ihren Ansprüchen entsprechen sollten.

Nachdem Sie Ihren Rehabilitationsantrag bei Ihrem Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung) eingereicht haben, wird dieser geprüft und entschieden, ob und in welcher Klinik Ihre Weiterbehandlung stattfinden wird. 


Widerspruchsmöglichkeit

Wurde in diesem Bescheid Ihrem Antrag auf die gewünschte Rehabilitationsmaßnahme und/oder Ihrem Wahlrecht nicht entsprochen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlich zu widersprechen. Prüfen Sie in beiden Fällen die Begründung genau.

Gemeinsam mit der Klinik Ihrer Wahl lassen sich in den meisten Fällen getroffene Entscheidungen rückgängig machen und Aussagen entkräften.

Nicht selten werden Zuzahlungen gefordert, wenn Sie Ihre Wunschklinik einfordern. Das Gesetz sieht eine Zuzahlungspflicht nicht vor, da die medizinische Rehabilitation zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt.

Formular Wunsch- und Wahlrecht

Checkliste / Anreise

Bitte richten Sie Ihre Anreise so ein, dass Sie möglichst zu der in Ihrem Einladungsschreiben genannten Zeit in der Fachklinik Herzogenaurach eintreffen.

Anbei finden Sie unsere Checkliste mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem stationären Aufenthalt bei uns kurz zusammengefasst.
Checkliste zur Anreise

Ambulantes Therapiezentrum

Ambulante & teilstationäre Rehabilitation 

Gerne behandeln die Spezialisten der m&i-Fachklinik Herzogenaurach Sie auch ambulant! So erhalten Sie auch ohne einen Klinik-Aufenthalt die bestmögliche Betreuung und fördern so Ihre Gesundheit.


Es stehen großzügige und moderne Therapieeinrichtungen, das Bewegungsbad und die medizinische Trainingstherapie sowie behindertengerechte Parkplätze zur Verfügung.

Diese Leistungen bieten wir ambulant an
  • ganztägig ambulante Rehabilitation
  • EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie)
 
So erreichen Sie uns:
Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Telefon: 09132 83-1000
Fax: 09132 83-1010

BG-Patienten

Die m&i-Fachklinik Herzogenaurach bietet ein besonderes Behandlungsmodell für Patienten, welche während oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erlitten haben.

Anders als üblich, können wir die Patienten bereits vor Beginn der klassischen "Berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung" aufnehmen - das ist der große Vorteil!
  • Frühestmögliche Funktionsverbesserung
  • Bessere Chancen zur Berufs-Wiedereingliederung
  • Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL)
  • Indikationsübergreifende Weiterbehandlung
  • Arbeitsbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR)
Das übergreifende Modell durch die Zusammenarbeit der neurologischen und orthopädisch-unfallchirurgischen Abteilung verfolgt das Ziel einer frühestmöglichen Funktionsverbesserung, die bis zur beruflichen Wiedereingliederung reicht.
Weitere Informationen zur BGSW

Klinikrundgang (virtuell)

Gerne können Sie hier vorab einen virtuellen Rundgang durch unsere Klinik machen. 
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim virtuellen Rundgang.
Zum virtuellen Rundgang

Ihre Ansprechpartnerin

Beate Lotter

Aufnahmeleitung

So erreichen Sie uns

Telefon: