Auch nach Ihrer Behandlung bei uns sind wir weiter für Sie da!

Entlassung / Entlassmanagement

Schon während des Aufenthaltes kümmert sich unser Team des Entlass-Managements darum, Sie auf die Zeit nach Ihrem Aufenthalt vorzubereiten
Im Idealfall endet Ihre Therapie, wenn Sie die Klinik verlassen. Wir prüfen jedoch zusammen Ihnen, ob Sie nach Ihrer Entlassung weitere Unterstützung benötigen. Sollte dies der Fall sein, plant das Team des Entlass-Managements alle nötigen Schritte. Sie sind natürlich jederzeit in alle Entscheidungen eingebunden.

Unser Team unterstützt Sie bei:

• Ihrer anschließenden medizinischen oder pflegerischen Versorgung
• weiteren ambulanten Reha-Maßnahmen
• Terminen mit niedergelassenen Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen
• Anträgen auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen

Der Tag der Entlassung
Am Tag der Entlassung oder am Vortag findet ein Abschlussgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt statt. Darin besprechen Sie, ob Sie die gemeinsam gesetzten Ziele erreicht haben und wie es nach der Reha für Sie weitergeht. Vor Ihrer Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlass-Bericht sowie falls nötig Rezepte für Medikamente. Ihre behandelnden Ärzte können Ihnen (in begrenztem Umfang) Medikamente, Heil-und Hilfsmittel, etc. verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen

Das Entlassmanagement ist freiwillig
Die Teilnahme am Entlassmanagement ist immer freiwillig. Um teilzunehmen, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. So können wir für Sie tätig werden und auch mit Dritten (Kostenträger, Ärzte, Therapeuten, etc.) in Ihrem Namen kommunizieren. Die Einverständniserklärung können Sie jederzeit schriftlich zurückziehen. Um die Anschlussversorgungen nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen jedoch, am Entlassmanagement teilzunehmen.
Im Akut-Bereich der m&i-Fachklinik Herzogenaurach kommt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V zur Anwendung.

Sozialberatung

Als Patient an der m&i-Fachkinik Herzogenaurach haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei unsere Klinische Sozialarbeit und/oder Rehaberatung zu nutzen. In dieser Abteilung stehen Ihnen qualifizierte Fachleute zur Verfügung (Reha-Berater, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter).

Ziel der klinischen Sozialarbeit ist die Sicherstellung einer umfassenden Rehabilitation sowie die Eingliederung in Gesellschaft, Alltag und Beruf.

Vorgehen
Die Anfrage zu einem Erstgespräch können Sie selbst stellen oder auf Wunsch auch über Ihren behandelnden Arzt in unserem Hause stellen lassen.
Der Mitarbeiter der klinischen Sozialarbeit der m&i-Fachklinik Herzogenaurach erstellt an Hand von Gesprächen mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen eine differenzierte Sozialanamnese (Erfragung der sozialen Position) zu Ihrer krankheitsbedingten Lage.
Er setzt sich mit Ihrer zukünftigen Lebensplanung auseinander und unterstützt Sie in Ihrer individuellen Krankheitsbewältigung.

Ziel ist es, Sie als Patienten zu befähigen, Dienste und soziale Netzwerke erschließen zu lernen und zu nutzen, um eine bessere Lebensqualität zu erreichen.

Der Sozialdienst bietet schwerpunktmäßig Informationen und Beratung sowie Vermittlung, u. a. zu folgenden Bereichen an:
  • ambulante Dienstleistungen bei häuslicher Wiedereingliederung
  • Tages-, Kurzzeit- und Dauerpflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Pflegeversicherung
  • finanzielle Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen gesetzlichen Regelungen (z.B. Nachteilsausgleiche i. S. d. Schwerbehindertengesetzes)
  • berufliche Wiedereingliederung wie stufenweise Wiedereingliederung nach den Bestimmungen des SGB IX
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, innerbetriebliche Umsetzung, Fort- und Weiterbildung und Umschulung
  • Lohnersatzleistungen und Renten
  • Gruppenangebote für Patienten und deren Angehörige

Reha Nachsorge

IRENA - Intensivierte REhaNAchsorge

Das Ambulante Therapiezentrum der m&i-Fachklinik Herzogenaurach bietet für die Deutsche Rentenversicherung Bund und Land das Intensivierte REhaNAchsorgeprogramm IRENA an. Auf Empfehlung (=Kostenzusage) Ihres behandelnden Arztes in der Rehabilitationseinrichtung/-klinik können Sie das berufsbegleitende therapeutische Nachsorgeprogramm in Anspruch nehmen. Das IRENA-Programm muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung Ihrer stationären oder ambulanten Rehabilitation abgeschlossen sein. Medizinisch und therapeutisch sinnvoll ist IRENA direkt im Anschluss an Ihre Rehabilitationsmaßnahme.

Effektiv trainieren in der Gruppe

Nach der Eingangsuntersuchung erstellt Ihr behandelnder Facharzt ein Therapieprogramm, das sich an Ihren individuellen Reha-Zielen orientiert und variabel angepasst wird. Folgende Therapien erwarten Sie:
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Ausdauertraining
  • Therapie im Bewegungsbad

Ziele des Nachsorge-Programms
  • Festigung Ihres Gesundheitszustandes
  • Nachhaltiger Transfer des Erlernten in Ihrem Alltag
  • Gesundheit im Einklang mit Berufsleben und Freizeitgestaltung

Antrag und Durchführung

Die IRENA-Empfehlung durch den leitenden Arzt in Ihrer Rehabilitationseinrichtung/-klinik gilt als Kostenzusage durch die Deutsche Rentenversicherung. Mit der Aushändigung der IRENA-Empfehlung können Sie direkt zu uns kommen.

Für wen?

Für welche Patienten kommt das IRENA-Programm in Frage? Alle Berufstätigen und EU-Rentner mit orthopädischen oder neurologischen Erkrankungen/Verletzungen, deren Kostenträger für die Rehabilitationsmaßnahme die Deutsche Rentenversicherung ist. Vom Nachsorgeprogramm IRENA ausgeschlossen sind Versicherte, wenn Sie:
  • mit einer Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden pro Tag entlassen wurden
  • eine Altersrente von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben oder
  • eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird

Dauer - Leistungen - Zuzahlung
  • Häufigkeit, Dauer und Termine Ihres IRENA-Programms richten sich nach Ihrer Belastbarkeit und der tageszeitlichen Vereinbarkeit mit Ihrer Berufstätigkeit.
  • Der Therapieplan erstreckt sich über maximal 24 Termine in 12 Monaten nach Beendigung der Reha-Maßnahme.
  • Jedem Teilnehmer werden pro Anwendungstag € 5,- Fahrtkostenzuschuss ausbezahlt.
  • Für IRENA ist von Ihnen keine Zuzahlung zu leisten.
  • Die Therapien finden in Gruppen statt (keine Einzeltherapie).

Wichtige Hinweise
  • Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit oder eine vorgesehene stufenweise Wiedereingliederung steht grundsätzlich nicht der parallelen Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen entgegen.
  • Eine Haushaltshilfe kann während der Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen nicht finanziert werden.
  • Ein Anspruch auf Übergangsgeld für die Tage der Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen besteht nicht. IRENA sollte berufsbegleitend in Anspruch genommen werden.

Krankenhaus - und was (kommt) dann?

Ein Ratgeber für schwerstbetroffene Patienten und deren Angehörige.
Ratgeber zum Download

Schlaganfall-Wegweiser

Zurück in das alltägliche Leben

Diese Broschüre soll Ihnen nach dem Rehabilitationsaufenthalt helfen, gut informiert in den Alltag zu starten. Die Informationen basieren auf der Schlaganfallschulung.
Ein Wegweiser für Menschen mit Schlaganfall