Wahlärztliche Leistungen
In den drei medizinischen Fachbereichen Orthopädie mit Traumatologie, Rheumatologie und Sportmedizin, Neurologie mit Neuropsychologie und der Inneren Medizin mit Kardiologie, Diabetologie und Angiologie stehen Ihnen hochkompetente Fachärzte, Therapeuten und Pflegekräfte für Ihre Rehabilitation zur Seite.
Zulassungen
Aufnahme und Beantragung einer möglichen Kostenübernahmegarantie durch Ihre Versicherung. Das Behandlungsspektrum der m&i-Fachklinik Herzogenaurach umfasst alle klinisch-stationären Maßnahmen in den Fachbereichen Orthopädie, Neurologie, Innere Medizin (Kardiologie, Diabetologie und Angiologie), die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung zu erbringen sind.
Anerkennung durch gesetzliche
Sozialversicherungsträger:
- Krankenversicherung: Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V
und § 108 (3) SGB V i.V.m. § 109 SGB V
- DRV Deutsche Rentenversicherung Bund/Land und andere
Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherung: Zulassung zum BGSW-Verfahren
- Ambulante
Rehabilitation
- Ambulanz für Physiotherapie
- Ambulanz für
Ergotherapie
- Ambulanz für Logopädie
- Ambulanz für Neuropsychologie
Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben. Die
Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. als gemischte Krankenanstalt im
Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten
Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage
für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich
bestätigen zu lassen.
Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger
ist ggf. möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung
dies vorsieht.
Die m&i-Fachklinik Herzogenaurach ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als
Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Erlangen.
Allgemeine Vertragsbedingungen und Hinweise zur Abrechnung
nach der amtlichen Gebührenordnung
für Ärzte (GoÄ)
Behandlungsvertrag und AVBs
Für jede Wahlleistung (Chefarztbehandlung und/oder
Komfort-bzw. Premiumausstattung) ist der Abschluss eines Behandlungsvertrages erforderlich. Dieser
wird zwischen dem Patient und der m&i-Klinikgesellschaft in Herzogenaurach GmbH geschlossen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen finden Sie in diesem PDF.
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Hinweise und Information zur Abrechnung
Die Arzt- und Behandlungskosten im Klinikbereich
werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In den genannten
Preisen sind die Medikamentenkosten,
eine komfortable Unterbringung mit Verpflegung (Voll-,
Diät- und sonstige Kostformen), der Pflegedienst, die Benutzung des Schwimmbades sowie allgemeine
Serviceleistungen enthalten. Die fachärztliche und pfl egerische Betreuung ist rund um die Uhr,
auch an Sonn- und Feiertagen, gewährleistet.
Begleitpersonen: Für Ihren Therapieerfolg
kann es förderlich sein, wenn ein Angehöriger Sie unterstützt und begleitet. Für die
Unterbringung und Verpflegung dieser Begleitperson bieten wir verschiedene Kategorien (wir beraten
Sie gerne).
Der Aufenthalt in der m&i-Fachklinik Herzogenaurach ist nur in Verbindung mit
ärztlichen Untersuchungen und medizinischen Anwendungen möglich. Die vorgenannten Bedingungen
gelten analog bei einem privaten Heilverfahrensaufenthalt.