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Wahlärztliche Leistungen

In den drei medizinischen Fachbereichen Orthopädie mit Traumatologie, Rheumatologie und Sportmedizin, Neurologie mit Neuropsychologie und der Inneren Medizin mit Kardiologie, Diabetologie und Angiologie stehen Ihnen hochkompetente Fachärzte, Therapeuten und Pflegekräfte für Ihre Rehabilitation zur Seite.

Zulassungen

Aufnahme und Beantragung einer möglichen Kostenübernahmegarantie durch Ihre Versicherung. Das Behandlungsspektrum der m&i-Fachklinik Herzogenaurach umfasst alle klinisch-stationären Maßnahmen in den Fachbereichen Orthopädie, Neurologie, Innere Medizin (Kardiologie, Diabetologie und Angiologie), die im Rahmen einer stationären Weiterbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung zu erbringen sind.


Anerkennung durch gesetzliche Sozialversicherungsträger:


  • Krankenversicherung: Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V und § 108 (3) SGB V i.V.m. § 109 SGB V
  • DRV Deutsche Rentenversicherung Bund/Land und andere Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherung: Zulassung zum BGSW-Verfahren
  • Ambulante Rehabilitation
  • Ambulanz für Physiotherapie
  • Ambulanz für Ergotherapie
  • Ambulanz für Logopädie
  • Ambulanz für Neuropsychologie

Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben. Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen.

Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist ggf. möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht.
Die m&i-Fachklinik Herzogenaurach ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Erlangen.


Allgemeine Vertragsbedingungen und Hinweise zur Abrechnung
nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ)

Behandlungsvertrag und AVBs
Für jede Wahlleistung (Chefarztbehandlung und/oder Komfort-bzw. Premiumausstattung) ist der Abschluss eines Behandlungsvertrages erforderlich. Dieser wird zwischen dem Patient und der m&i-Klinikgesellschaft in Herzogenaurach GmbH geschlossen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen finden Sie in diesem PDF.

PDF Download


Hinweise und Information zur Abrechnung
Die Arzt- und Behandlungskosten im Klinikbereich werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In den genannten Preisen sind die Medikamentenkosten,
eine komfortable Unterbringung mit Verpflegung (Voll-, Diät- und sonstige Kostformen), der Pflegedienst, die Benutzung des Schwimmbades sowie allgemeine Serviceleistungen enthalten. Die fachärztliche und pfl egerische Betreuung ist rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, gewährleistet.

Begleitpersonen: Für Ihren Therapieerfolg kann es förderlich sein, wenn ein Angehöriger Sie unterstützt und begleitet. Für die Unterbringung und Verpflegung dieser Begleitperson bieten wir verschiedene Kategorien (wir beraten Sie gerne).

Der Aufenthalt in der m&i-Fachklinik Herzogenaurach ist nur in Verbindung mit ärztlichen Untersuchungen und medizinischen Anwendungen möglich. Die vorgenannten Bedingungen gelten analog bei einem privaten Heilverfahrensaufenthalt.

Letzte Änderung: 29.07.2009 / 11:43 Uhr
Ausgedruckt am 06.09.2010 / 13:23