Kostenträger & Zulassungen
Kostenträger
Unsere Vertragspartner:
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- Landesversicherungsanstalten (LVA)
- Berufsgenossenschaft
- Bundesknappschaft
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.
Zulassungen
Zulassungen nach SGB (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V)
- Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) – Aufnahme nach § 40 SGBV
- Weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C) – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- Ambulante Rehabilitation (für orthopädische Patienten)
- Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
- Ambulante neuropsychologische Behandlung nach Absprache mit den Kostenträgern
- Privatversicherte/selbstzahlende Patienten
