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Kostenträger & Zulassungen

Kostenträger

Unsere Vertragspartner:

Die Fachklinik Herzogenaurach erbringt Leistungen nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren.

Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.

Zulassungen

Zulassungen nach SGB (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V)

  • Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen – Aufnahme nach § 40 SGB V
  • Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) – Aufnahme nach § 40 SGBV
  • Weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C) – Aufnahme nach § 40 SGB V
  • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
  • Ambulante Rehabilitation (für orthopädische Patienten)
  • Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
  • Ambulante neuropsychologische Behandlung nach Absprache mit den Kostenträgern
  • Privatversicherte/selbstzahlende Patienten

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Letzte Änderung: 25.06.2008 / 08:07 Uhr
Ausgedruckt am 06.09.2010 / 13:54